Seitdem Großbritannien am 1. Februar aus der EU (Europäische Union) ausgetreten ist stellt sich die Frage: Was ändert sich für uns nun beim Reisen nach dem Brexit?
Bisher war Reisen innerhalb Europas immer sehr einfach, da man sich als EU-Bürger zum Glück nie Sorgen um Einreiseformalitäten machen musste. Was du vor deinem Urlaub in London nun nach dem Brexit beachten solltest erfährst du in diesem Artikel.
Dokumente bei der Einreise
Hoffentlich hast du keine Angst beim Lesen der Überschrift bekommen, dass du deinen bereits gebuchten Englandurlaub absagen musst. Denn du kannst aufatmen. So viel ändert sich noch gar nicht für deine Reisen nach dem Brexit.
Als EU-Bürger wirst du für die Einreise weiterhin keinen Reisepass brauchen, sondern nur deinen Personalausweis. Auch ein Visum ist weiterhin nicht erforderlich, außer für Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern.
Den lästigen Grenzkontrollen musst dich dennoch weiterhin stellen. Die gab es aber ja auch bereits schon vor dem Brexit, da Großbritannien kein Mitglied des Schengener Abkommen ist.
Flüge nach Großbritannien
Für Flüge von und nach Großbritannien ändert sich laut dem DRV (Deutscher Reiseverband) nichts. Bis zum Ende des Jahres gibt es eine offizielle Übergangsphase und Großbritannien wird währenddessen weiterhin wie ein EU-Land behandelt.
Es gelten also weiterhin die EU-Fluggastrechte. Somit kannst du mit einer finanziellen Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge rechnen.
Reisen mit der Bahn
Möchtest du statt dem Flugzeug, lieber mal mit dem Schnellzug nach Großbritannien reisen? Auch dann hab ich gute Nachrichten für dich. Genau wie beim Fliegen bleiben nach dem Brexit die Europäischen Bahngastrechte bestehen und wurden nur ins britische Recht geändert.
Diese Bahngastrechte gelten bei:
- Grenzüberschreitenden Fahrten von Großbritannien nach Europa
- Grenzüberschreitenden Fahrten von Europa nach Großbritannien
- Fahrten innerhalb Großbritanniens
Führerschein
Auch hier kannst du dich entspannt zurücklehnen! Dank der offiziellen Übergangsphase wird dein EU-Führerschein beim Reisen nach dem Brexit weiterhin anerkannt.
Du möchtest dir in Großbritannien während deines Urlaubs ein Auto mieten und machst dir nun Gedanken über die Versicherung? Solang du in Deutschland für dein Auto eine grüne Versicherungskarte besitzt, reicht diese vollkommen aus und du brauchst diese nicht einmal mit dir zu führen. Dennoch ist es immer empfehlenswert einen gültigen Versicherungsnachweis dabei zu haben.
Roaming-Gebühren
Egal wo du auf der Welt bist, du möchtest immer erreichbar sein? Aber musst du dir nun Sorgen um hohe Kosten durch anfallende Roaming-Gebühren machen?
Bereits vor dem Brexit wurden Roaming-Gebühren fürs Telefonieren und Surfen abgeschafft und da wird sich auch in der Übergangsphase bis Ende des Jahres nichts dran ändern. Daher enstehen für dich keine höheren Kosten fürs Telefonieren und Surfen als in Deutschland.
Entsendebescheinigungen für Arbeitnehmer
Verstehst du bei Entsendebescheinigung erstmal nur Bahnhof? Dann kannst du wahrscheinlich aufatmen, da du nicht davon betroffen bist.
Aber nur zur Erklärung: Die A1 Entsendebescheinigung gibt an, welches Sozialsystem für den Versicherten zuständig ist und seine Sozialversicherung in Deutschland. Wichtig ist diese Bescheinigung für Arbeitnehmer, die z.B. in Frankreich wohnen, aber ihren Arbeitsort in Großbritannien haben.
Beim Austrittsabkommen zwischen EU und Großbritannien wurde beschlossen, dass die Bescheinigung auch weiterhin gültig sein wird. Jedoch ist auch hier wieder offen, was nach Ende der offiziellen Übergangsphase am 31.12.2020 passieren wird.
Wechselkurs und Kreditkarten-Gebühren
Aufgepasst! Reisen nach dem Brexit wird eher günstiger als teurer.
Durch den Brexit kann der britische Pfund stark an Wert gegenüber dem Euro verlieren. Das bedeutet: falls der Pfund fällt, kannst du Gewinne um einige Euros machen.
Und auch bei der Nutzung von Kreditkarten kommst du gut weg. Ebenso wie die EU verbietet Großbritannien Gebührenaufschläge, womit keine weiteren Kosten für dich anfallen werden.
Gültigkeit der Europäischen Gesundheitskarte
Dank der offiziellen Übergangsphase verliert auch deine Europäische Gesundheitskarte (EHIC) in Großbritannien nicht ihre Gültigkeit. Ob diese aber auch noch in 2021 nach der Übergangsphase gilt, bleibt leider weiterhin unklar. Dennoch empfiehlt sich beim Reisen ins Ausland eine zusätzliche private Auslands-Krankenversicherung dazu zu buchen, da diese wesentlich mehr Leistungen als die EHIC vertritt.
Wir können also festhalten: Der Brexit hat keinerlei Einfluss auf unsere Urlaubsreisen nach Großbritannien. Was aber nach der offiziellen Übergangsphase nach dem 31.12.2020 passieren wird, ist noch ungewiss. Bis dahin können wir also entspannt auf unsere EU-Rechte beim Reisen nach Großbritannien vertrauen.
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